Impressum
COVERBAU Kommunalservice UG (haftungsbeschränkt)
Danziger Str. 20
21255 Tostedt
Germany
Vertreten durch:
Wolfhard Klein
Registereintrag:
Handelsregister: HRB 211097
Registergericht: Amtsgericht Tostedt
Kontakt:
Email: mail@coverbau.de
Internet: www.coverbau.de
Tel.: +49(0)4182 8098105
Mobil: +49(0)174 3624914
Bankverbindung:
COMMERZBANK Bank Hamburg
COVERBAU Kommunalservice UG
IBAN: DE65 2004 0000 0839 3431 00
BIC: COBADEFFXXX
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
Finanzamt Buchholz i.d.N.
St.-Id.Nr.: 15/200/02049
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COVERBAU Kommunalservice UG (haftungsbeschränkt)
Inh. Wolfhard Klein
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Wir finden die defekten Abdeckungen auch in Ihrer Kommune. Unsere Schadensbeurteilung unterstützt Sie bei Ihrer Arbeit. Von der Aufnahme bis zur Fertigstellung, übernehmen wir alle Arbeitsschritte. Mehr lesen
Die defekten Schachtabdeckungen werden ausgebaut. Hierbei wird stark darauf geachtet, dass keine Material in den Schacht gelangt. Wir flicken nicht den Schaden, sondern wir tauschen Alles komplett. Mehr lesen
Die Rahmen von Schachtabdeckungen müssen vollflächig mit tragfähigem Mörtel unterfüttert werden.
Der Unterbau muss ausreichend tragfähig und frei von losen und gebrochenen Teilen sein. Mehr lesen
Nach einem Einbau werden alle Arbeitsschritte im Detail dokumentiert und Ihnen danach ausgehändigt.
Weiter werden alle Aufträge in Ihrem Downloadbereich bereitgestellt. Mehr lesen
Wir regulieren Ihre Schachtabdeckungen bereits ab einer Einzelnen.
Der Preis reduziert sich ab einer vollen Tagesleistung von 4 St.
Unsere Preise sind fair und werden nicht mit Nachträgen beaufschlagt.
Wir arbeiten zu einem Pauschalpreis pro Stück.
Somit ergeben sich keine Mehrkosten für Sie und wir stehen zu unserem Angebot.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Wir können Ihnen jede Schachtabdeckung verbauen, welche auch in Ihr Straßenbild passt.
Hierbei geben wir nur die Schachtabdeckungen vor, welche nach DIN 19584 und DIN 1229 hergestellt werden.
Auch können wir Ihnen nur dazu raten, dass Sie sich an den Städten mit den größten Bezügen orientieren sollten.
Die Städte haben bereits diverse Abdeckungen getestet und können Ihnen das beste Feedback wiedergeben.
Wir kennen alle Städte mit Ihren Besonderheiten in der Umsetzung.
Wir halten uns grundsätzlich an die Vorgaben der DIN Normungen und verbauen keine Abdeckungen,
welche nur die Mindestanforderungen der EN 124 erfüllen.
Aktuell bieten manche Hersteller verstärkt Ihre Exportprodukte im deutschen Markt an.
Diese Produkte haben oft einen geringeren Gussanteil mit mehr Beton verbaut.
Leider halten diese Produkte nicht den ständigen Anforderungen stand.
Die hohen Standards möchten wir fortführen und wollen nicht die Straßenbilder aus den umliegenden Ländern auffinden,
wo oft jede zweite Abdeckung in der Straße klappert und scheppert.
Wir verbauen die Abdeckungen mit den höchsten Leistungsansprüchen.
Ob dreifach Einlagen oder Schachtabdeckungen bis zu einer Belastungsklasse F900, sind für uns kein Problem.
Die Abdeckungen werden immer auf die selbe Art und Weise verbaut, somit werden Einbaufehler komplett ausgeschlossen.
Unsere Abdeckungen werden nur mit Schachtkopfmörteln nach DIN 19573-2016 aufgebaut,
welche die hohen Druckbelastungen von >60 N/mm2 aushalten.
Sielbaumörtel (MGIII) werden nicht von uns verbaut, da diese heutzutage bereits verboten sind und immer zu absinkenden Schachtabdeckungen führen.
Ein Unterbau wird immer ab dem Konus neu aufgebaut und wasserundurchlässig ausgebildet.
Die Oberfläche wird nur mit heißem Material und fugenschlüssig nach ZTV Fug-StB hergestellt
Wir sind hauptsächlich im Norden von Deutschland aktiv.
Gerne können wir Sie auch an unsere Vertragspartner im Süden vermitteln.
Bei einem Auftrag ab 20 St. kommen wir auch in Ihr Bundesland.
COVERBAU Kommunalservice hat sich auf den Ein-/Ausbau von Schachtabdeckungen und Straßenabläufen spezialisiert.
Wir nehmen Ihnen die Arbeiten der Vorbereitung ab und geben Ihnen im Nachgang, eine im Detail beschriebene Dokumentation an die Hand.
Wir stellen die Straßensperrungen für die halbseitige Sperrung, für kurze Dauer selbst auf und richten uns nach den Regelplänen.
Den Antrag hierfür übernehmen wir für Sie, die Kosten geben wir 1:1 an Sie weiter ohne weitere Aufschläge zu berechnen.
Rufen Sie uns gerne an Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr oder schreiben Sie uns direkt eine Email.
Gerne erstellen wir Ihnen auch immer ein schriftliches Angebot.
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